Wer etwas veröffentlicht, muss Nutzungsrechte an den veröffentlichten Inhalten haben. Dies gilt für jede Veröffentlichung, zum Beispiel: Druckerzeugnisse, TV-Sendungen, Webseiten und Veröffentlichungen in Social Media wie bei einem Video auf Youtube, einem Text auf einem Blog, einem Bild auf Twitter oder Facebook. Nach den Diskussionen um Abmahnungen wegen fehlender oder falscher Impressen auf auf Facebook kam neulich das Thema Bildrechte an (automatisch erzeugten) Vorschaubildern auf Facebook hoch, da es erste Abmahnungen diesbezüglich gab.
Wenn man auf Facebook einen Link auf der eigenen Seite oder dem eigenen Profil teilt, zieht Facebook (bei ihm genehmen HTML-Code, Stichwort: Open Graph Protocol) ein oder mehrere Vorschaubilder der Seite an, von denen man eines oder keines auswählen kann. Ist das ein eigenes Bild oder hat man ein Nutzungsrecht, ist alles gut und man erreicht mehr Facebook-Reichweite als bei einem Link ohne Vorschaubild. Hat man kein Nutzungsrecht, so wurde dies bisher als rechtlicher Graubereich angesehen, da der Einstellende zwar explizit kein Bild hochlädt, aber die Veröffentlichung auch nicht durch Klick auf „kein Vorschaubild“ verhindert. Solches Verhalten wurde nun erstmals abgemahnt.
Da Links ohne Bild nur einen Bruchteil der Facebook-Viralität erzielen wie Links mit Bild, hier ein Tipp für einen Workaround: Man sucht sich ein thematisch passendes Bild, an dem man ein Nutzungsrecht hat (z.B. ein eigenes oder eines unter Creative Commons-Lizenz) und verpackt den Link im Bildtext zu den hochzuladenen Foto. Die Nennung des Rechte-Inhabers nicht vergessen, das ist ja sogar bei CC-BY teil der Lizenz und im deutschen Urheberrecht ohnehin unumgänglich.
Bei eigenen Vorschaubildern hat man natürlich auch weiterhin kein Problem. Selbst da könnte sich der o.g. Workaround aber anbieten, da echte Facebook-Bildupdates mit einem viel größeren Bild angezeigt werden als die Vorschaubilder von Links und solch größere Bilder bei entsprechendem Motiv wiederum eine höhere Like-/Share-/Kommentar-Rate erzielen.
Weitere Fallen und Podcasts zum Thema
Der einfachste und sicherste Fall: Man ist selbst Urheber des Bildes. (Ich schreibe hier lediglich über mögliche Probleme mit dem Urheberrecht, nicht über weitere Vorgaben, an die man sich halten muss wie Persönlichkeitsrechte Dritter, Recht am eigenen Bild etc.) Nutzt man eine freie Lizenz, so muss man sich darauf verlassen, dass derjenige, der das Bild unter diese Lizenz gestellt hat, dies auch tatsächlich tun durfte. Wenn also z.B. jemand ein Foto unter CC stellt, dazu aber gar nicht die Rechte hatte oder bereits vorher einem Dritte ausschließliche Nutzungsrechte dafür eingeräumt hatte, und ich mich darauf aber darauf verlasse – dann bin ich im Zweifelsfall trotzdem angeschmiert.
Diese Problematik hat Thomas Schwenke schön anschaulich in einigen Podcasts erklärt. Grund ist die deutsche Störerhaftung. Die Podcasts sind sehr hörenswert! Wirklich sicher ist man also – was das Urheberrecht angeht – nur, wenn man eigene Fotos in diesem Sinne verwendet.
Ceterum censeo: Wir brauchen im deutschen Recht eine fair use-Regelung.